Wie kommen Sie zu einer Therapie bei mir?

Sara Helmhart Logopädie

 

 

 

Um logopädische Therapie in Anspruch nehmen zu können, wird immer eine fachärztliche Verordnung benötigt.

Damit können Sie bei mir bereits logopädische Behandlungen als Privatpatient in Anspruch nehmen. 

Ich selbst arbeite jedoch auch als Wahllogopädin. Das heißt, die anfallenden Kosten der Therapie werden direkt bei mir beglichen, jedoch können Sie nach Abschluss des Therapieblocks bei Ihrer Krankenkasse um einen entsprechenden Kostenzuschuss ansuchen. Die Zuschüsse variieren je nach zuständiger Krankenkasse und entsprechen circa 50-70% der für die Therapie sowie Diagnostik anfallenden Kosten.

 

 

 

 

Um die genannten Zuschüsse ihrer Krankenkasse erhalten zu können, sind für Sie die folgenden Schritte nötig:

  1. Fachärztliche Verordnung
  2. Chefärztliche Bewilligung (Steiermark , Oberösterreich) (dzt. nur bei der SVS und KFO nötig)
  3. Erstgespräch (Anamnese)
  4. Diagnostik, Beratung und Therapie
  5. Einreichen der Honorarnote und der bewilligten ärztlichen Verordnung bei der zuständigen Krankenkasse

      

Meine Tarife richten setzen sich wie folgt zusammen: 

 

Tarif T1:

Gesamtdauer je Einheit: 30min

Kosten je Einheit: € 45

 

Tarif T2:

Gesamtdauer je Einheit: 45min

Kosten je Einheit: € 67

 

Tarif T3:

Gesamtdauer je Einheit: 60min

Kosten je Einheit: € 90

 

 

Logopädische Diagnostik + Bericht 

Kosten je Einheit: 120€